Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Weijers Mittelbach GbR, Straße der Jugend 18
14974 Ludwigsfelde, E-Mail: support@weijbach-digital-solution.de (mehr Informationen im Impressum: https://www.weijbach-digital-solution.de/impressum)
(nachfolgend „Verwender“, „wir“, oder „uns“ genannt) und Ihnen als Vertragspartner
(nachfolgend „Partner“, „Ihr“ oder „Sie“ genannt).
Diese AGB richten sich an Unternehmen / Unternehmer (§ 14 BGB) – („Partner“), nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einer Leistung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben.
(5) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(6) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen – insbesondere auf einer Webseite des Verwenders – stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Kostenvoranschlags- und Angebotsfehler können vor der Auftragsannahme berichtigt werden.
(3) Mit dem Absenden einer Bestellung – auf jede dem Geschäftsmodell des Verwenders entsprechende Weise, insbesondere aber
• das Anklicken eines Bestellbuttons / Knopfes zur Bestellung des Verwenders, insbesondere auf dessen eigenen Webpräsenzen oder Social-Media Auftritten
• durch die Zusendung von Auftragsunterlagen des Verwenders an den Verwender über jeden gängigen Kommunikationskanal wie E-Mail, Post, Fax oder Social-Media Profil des Verwenders
• durch das Ausfüllen von Auftragsunterlagen des Verwenders – von physischen oder elektronischen, in dessen Räumlichkeiten oder bei jeder anderen Gelegenheit – online
oder offline, beispielsweise auf Messen oder Informations- oder Verkaufsveranstaltungen
gibt der Partner eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Er ist an die Bestellung für die Dauer von 4 Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Ein gegebenenfalls bestehendes Recht des Partners, die Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Verwender wird den Zugang der abgegebenen Bestellung nach seiner Wahl
- per E-Mail an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse
- mit Bestätigungsschreiben per Brief oder durch Übergabe
bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verwender die Bestellung des Partners durch eine Annahmeerklärung annimmt, mit der Leistungserbringung beginnt, eine Rechnung stellt oder die Leistung – ganz oder teilweise – erbringt.
(6) Sollte die Leistungserbringung der vom Partner bestellten Leistung nicht möglich sein, etwa, weil ein zur Erbringung erforderlicher Bestandteil der Leistung nicht erhältlich ist, sieht der Verwender von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande.
(7) Mehrere Partner haften für eine Forderung des Verwenders im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung als Gesamtschuldner. Eine Mehrheit von Partnern besteht insbesondere bei einer Leistung, die an mehrere Personen erbracht wird. Der Verwender ist berechtigt, sich bei der Vertragsdurchführung auf die Weisungen und Informationen jedes von mehreren Partnern zu stützen, soweit nicht einer schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch berechtigt den Verwender zur Beendung des Vertrags mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung.
(8) Erhält der Verwender nach Durchführung der Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung
oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Partners oder eine ungünstige Auskunft über dessen wirtschaftliches Verhalten und/oder Zahlungsweise und/oder über andere Umstände, die darauf schließen lassen, dass der Zahlungsanspruch des Verwenders gefährdet sein könnte, weil mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners besteht, so steht dem Verwender ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis die Zahlung vollständig bewirkt wurde oder der Partner eine ausreichende Sicherheit bestellt. Wird die Zahlung nicht fristgemäß bewirkt oder keine
Sicherheit bestellt, hat der Verwender ein sofortiges Rücktrittsrecht. Die weiteren Ansprüche und Rechte des Verwenders bleiben unberührt.
§ 3 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Amtsgebühren
(1) Die Preisangaben sind Nettopreise exklusive der Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist – soweit keine andere Vereinbarung besteht – nach Erhalt der Lieferung bzw. der Abnahme oder ersatzweiser Vollendung des Auftrags fällig und zu bezahlen, spätestens binnen 2 Wochen nach Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum). Unterbleibt die Zahlung, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug ist der Verwender berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins gegenüber Verbrauchern beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.
(3) Der Verwender eröffnet dem Partner die Nutzung verschiedener Zahlungsdienste und - möglichkeiten. Der Partner kann die Vergütung nach seiner Wahl jeden vom Verwender angebotenen Zahlungsweg nutzen, insbesondere
- auf das angegebene Konto des Verwenders überweisen,
- ihm eine Einzugsermächtigung erteilen,
- ihn per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen oder
- ihn über einen vom Verwender angegebenen Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal,
Klarna) bezahlen.
Der Verwender behält sich vor, Zahlungsmöglichkeiten individuell oder allgemein auszuschließen oder im Nachgang zu ergänzen.
(4) Die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters kann durch den Klick auf den Button des Zahlungsdienstleisters während des Bestellprozesses von Leistungen starten. Sie werden auf die entsprechende Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters geführt. Der Verwender stellt dabei nur den Zugang zur Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, wird aber nicht Partei. Meistens ist es zur Nutzung von Zahlungsdiensten erforderlich, dass der Partner ein Vertragsverhältnis mit dem entsprechenden Zahlungsdienstleister einzugehen.
(5) Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte wird der Verwender die Belastung des Kontos des Partners frühestens zum Fälligkeitszeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Aufträge.
(6) Der Partner ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Verwenders aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Verwenders sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Partner ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Verwenders auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
(7) Der Partner darf sein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(8) Gebühren (jegliche Ämter, Behörden o. ä.), Honorare oder sonstige Zahlungsansprüche anderer aus der Leistungserbringung resultierender Zahlungssachverhalte – insbesondere öffentlicher Gläubiger, beispielsweise GEMA, nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben, Zollkosten, Markenämter, Patentämter, Firmenregister, IHK, Gewerbeämter, Handelsregister, Botschaften, Konsulate, Schuldnerverzeichnisse, Gegner, gegnerische Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gutachter, Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter, Wirtschaftsauskunfteien – sind nicht im Preis enthalten und werden vom Partner gesondert und gegenüber den jeweiligen Stellen bzw. Personen entrichtet.
§ 4 Mitwirkungspflicht
(1) Der Partner wird den Verwender bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Der Partner wird dem Verwender beispielsweise die erforderlichen Informationen, Daten, Umstände, Verhältnisse mitteilen oder Unterlagen, Sachen, Stoffe oder Zugänge zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stellen. Der Partner wird zudem auf die Abklärung aller für die Ausführung des Vertrags erforderlichen technischen Fragen und Einzelheiten hinwirken und dem Verwender alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit der Partner zur Mitteilung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt ist, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Er versichert seine Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen fehlender Berechtigung des Partners gegen den Verwender vorgehen, wird der Partner den Verwender auf erstes Anfordern freistellen und dem Verwender jeglichen Schaden, der dem Verwender wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt den Verwender zur Beendung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung.
§ 5 Leistungsumfang und Vergütung
(1) Für den Umfang der vom Verwender zu erbringenden Leistung ist maßgeblich:
• der Auftrag – ob online (insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs) oder in Papierform - samt aller enthaltener Auftragsunterlagen
• die Leistungsbeschreibung im Leistungsteil der Webseite, namentlich auf folgenden URLs:
das jeweilige Angebotsschreiben
(2) Der Verwender erhält für seine Tätigkeit ein Honorar nach:
• dem Auftrag – ob online (insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs) oder offline (insbesondere durch Abgabe eines schriftlichen Auftrags, der Zusendung eines Auftrags per Post oder Fax) - samt aller enthaltener Auftragsunterlagen
• der Vergütungstabelle im Leistungsteil der Webseite, namentlich auf folgenden URLs:
das jeweilige Angebotsschreiben
(3) Der Verwender ist zur sorgfältigen und gewissenhaften Erbringung der vertragsgemäß
geschuldeten Leistungen verpflichtet.
(4) Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der Verwender etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird bei der Einteilung der Tätigkeitszeiten diese selbst in der Weise festlegen, dass der Leistungszweck effektiv erreicht wird. Die Abstimmung und Koordination der Leistungserbringung mit dem Partner erfolgt zum Zweck der Effektivitätssteigerung.
(5) Der Verwender ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten.
(6) Der Verwender ist berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Partners aufzutreten. Er ist nicht berechtigt, eigenständig Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Partner abzugeben. Es besteht keine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Partners sowie zu Weisungen gegenüber dessen Mitarbeitern/innen.
(7) Der Partner leistet Aufwendungsersatz für notwendige Auslagen der Verwender sowie für Reisekosten nach Vorlage der Belege.
(8) Wir sind berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsschluss, aber vor Ausführung des Vertrages die Erhöhung oder Senkung unserer Selbstkosten, insbesondere wegen Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen entstehen. Diese werden auf Verlangen des Partners nachgewiesen.
(9) Erhöhungen oder Senkungen des Endpreises gegenüber dem im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Preis werden bis zur maximalen Höhe von 10 % vorbehalten. Zeichnet sich bei der Vertragsdurchführung eine darüber hinausgehende Abweichung ab, so gilt diese nur als Endpreis, soweit der Verwender den Partner davon unverzüglich informiert und der Partner
sein ihm in diesem Falle zustehendes Vertragsauflösungsrecht – insb. Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht – nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausübt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Einzelauftrags richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Ist im Einzelauftrag keine Laufzeit bestimmt, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.
(3) Die Kündigungsfristen und eventuelle Verlängerungsfristen sind in der Preisliste bzw. Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts geregelt. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigt der Verwender aus wichtigem Grund, so ist der Partner verpflichtet, ihm die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Bis dahin geleistete Dienste sind anteilig abzurechnen, soweit dies möglich ist, anderenfalls erfolgt eine vollständige Abrechnung.
(5) Die Kündigung kann durch Brief oder per E-Mail erfolgen.
(6) Sollten zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung bei dem Verwender geschuldete Leistungen noch nicht erbracht worden sein, so wird der Verwender von seiner Leistungspflicht frei, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich den Umfang der noch zu erbringenden Leistungen.
§ 7 Leistungsfrist und Höhere Gewalt
(1) Der Verwender ist – soweit nicht im Einzelfall vereinbart - nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform. Leistungsfristen beginnen erst ab Vertragsschluss und frühestens nach Klärung aller technischen Fragen und Einzelheiten über die Vertragsdurchführung, den Eingang aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, der vereinbarten Zahlungen sowie die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Partners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Leistungsfrist wird eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder das Werk zur Abnahme bereitgestellt oder ersatzweise vollendet bzw. die Leistungsbereitschaft gemeldet wurde. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der korrekten und fristgemäßen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht vom Verwender zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer, Der Partner wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Wird der Versand oder die Abnahme des Liefergegenstandes bzw. Abnahme oder ersatzweise Vollendung des Werkes aus Gründen verzögert, die der Partner zu vertreten hat, so werden ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
(2) Soweit der Verwender an der Leistungserbringung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher, nicht von ihm zu vertretener Ereignisse gehindert wird, und die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – unerheblich ob beim Verwender oder dem Partner – (beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe bzw. der Vertragserfüllung von Subunternehmern, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Betriebsstörungen jeder Art in unserem sowie in Drittbetrieben, Warenmangel oder ähnliches, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und wir nicht zu vertreten haben), verlängert sich die etwaig vereinbarte Leistungszeit in einem Umfang, der die angemessene Erfüllung der Leistungspflicht möglich macht. Wird die Leistung unmöglich, wird der Verwender von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass dem Partner ein Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Treten entsprechende Hindernisse beim Partner, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner teilen einander entsprechende Hindernisse unverzüglich mit.
(3) Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung sind für den Partner unzumutbar. Diese können nach vorzeitiger Ankündigung auch vorzeitig erfolgen.
(4) Erbrachte Dienstleistungen bzw. Werke sind auch vom Besteller entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.
§ 8 Rechteeinräumung
Sämtliche Rechte an allen Tätigkeitsergebnissen (einschließlich Forschungs- und Entwicklungsarbeiten) sowie alle Patent- und Gebrauchsmusterrechte, Designrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte, Rechte am Know-how sowie jegliche sonstige gewerbliche Schutzrechte (nachstehend „Schutzrechte“), die an den Tätigkeitsergebnissen bestehen, aus ihrer Nutzung entstehen und/oder in ihnen verkörpert sind, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, im Zeitpunkt ihrer Entstehung verbleiben vollständig und ohne Einschränkung beim Verwender. Der Verwender bleibt zudem Inhaber aller Rechte an den Tätigkeitsergebnissen und aller Schutzrechte. Es findet insbesondere keinerlei Übertragung auf den Partner statt.
§ 9 Geheimhaltungspflicht
(1) Der Verwender und der Partner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, vertraulich zu behandeln. Dem Verwender und dem Partner ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der
anderen Partei zu einem anderen als dem zur beauftragten Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (freie Mitarbeiter etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen, falls diese nicht kraft Berufspflicht eine Geheimhaltungspflicht haben (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte).
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
(a)die der jeweils anderen Partei bei Beauftragung bereits bekannt waren,
(b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
(c)die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
(d)die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
(e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Partners entwickelt hat,
(f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
(4) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren fort. In Bezug auf Rezeptinformationen gilt die Pflicht zu Geheimhaltung unbeschränkt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(5) Der Verwender und der Partner erklären sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung der Partei zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden.
§ 10 Markennutzung
Der Verwender wird geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Partners außerhalb der schriftlich erteilten Einzelaufträge in irgendeiner Form nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Partners verwenden.
§ 11 Haftung und Schadensersatz
(1) Der Verwender haftet gegenüber dem Partner in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Verwender – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Verwenders für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
(4) Für den Fall, dass der Verwender für den Partner sog. Vorschuss- bzw. Lagerware bestellt, welche bei Beendigung des Vertrags noch beim Verwender vorhanden ist, ist der Partner verpflichtet, diese zum Netto-Einkaufspreis zzgl. Umsatzsteuer abzunehmen und zu vergüten.
§ 12 Kommunikation
(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation zwischen Verwender und Partner erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail des Verwenders. Der Partner willigt dazu ein, dass ihm Informationen per E-Mail, über das Internet, postalisch oder auf anderem Weg zugesendet werden.
(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Risiko des Partners. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters ist die Verwender nicht verantwortlich und haftet nicht.
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Verwender erhebt personenbezogene Daten des Partners sowie ggf. andere vom Partner zugeleitete oder im Zuge der Vertragserfüllung dem Verwender erlangte Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO. Er verarbeitet sie nach den Verpflichtungen der DSGVO. Nach § 5 Abs. 1 müssen personenbezogene Daten im Wesentlichen:
(a) auf rechtmäßige und faire Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
(b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);
(c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
(d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
(e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);
(f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).
(2) Die Daten werden an Dritte im Wege einer gemeinsamen Verarbeitung gem. Art. 26 DSGVO weitergegeben. Ab diesem Zeitpunkt ist der Empfänger der Daten wie wir verantwortlich im Sinne des Datenschutzes; hierzu ist mit diesem – falls rechtlich erforderlich - eine entsprechende Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit abgeschlossen worden. Darüber hinaus werden Daten nicht übermittelt, wenn keine entsprechende Pflicht besteht oder die Vertragsdurchführung oder der Einhaltung einer gesetzlichen Frist eine Datenübermittlung erforderlich macht, beispielsweise wenn die Weitergabe der Daten erforderlich sind, um für Sie eine zur Vertragsdurchführung notwendige Abfrage durch einen Drittanbieter durchzuführen, Ihre Daten an einen Zahlungsanbieter weitergeleitet werden oder freie Mitarbeiter in Anspruch genommen werden, um zur Erfüllung einer Leistungspflicht Ihnen gegenüber beizutragen. In diesen Fällen werden die Dienstleister vielfach mit Ihnen ein Vertragsverhältnis haben, so dass sie auf eigene Verantwortung handeln.
(3) Sobald Daten für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht weiterbesteht, werden sie von uns gelöscht. In Anbahnung unseres Vertragsverhältnisses sowie bei dessen Durchführung bewahren wir Ihre Daten auf. Dabei kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung unseres Vertragsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Beispielsweise müssen Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange ein für uns ausführender Dienstleister ebenso einen Vertrag über die Durchführung Ihrer Leistung mit uns hat, bleiben wir verpflichtet, die Daten entsprechend der vereinbarten Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.
(4) Sie haben das Recht auf Auskunft, Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten. Insbesondere haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten.
Ihre Anfrage kann an uns gestellt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum: (Link Impressum) Außerdem haben Sie das Recht auf verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe oder bei einer Aufsichtsbehörde.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Kaufmann und hat seinen Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verwenders in Gladbeck. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen – die alternative Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung und § 36 VSBG. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht verpflichtend und wird von uns nicht wahrgenommen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich – ebenso bezogen auf das Schriftformerfordernis.
(2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.